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Sehr geehrte Fluggäste,
der Deutsche Bundestag hat am 28. Oktober 2010 die Einführung einer Luftverkehrssteuer im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes
zum 1. Januar 2011 beschlossen. Die Luftverkehrssteuer beträgt inkl. der Nebenkosten 10,00 Euro pro Person pro Abflug. Dieser Betrag ist in den angewiesenen Flugpreisen nicht enthalten und muss zusätzlich entrichtet werden.
der Deutsche Bundestag hat am 28. Oktober 2010 die Einführung einer Luftverkehrssteuer im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes
zum 1. Januar 2011 beschlossen. Die Luftverkehrssteuer beträgt inkl. der Nebenkosten 10,00 Euro pro Person pro Abflug. Dieser Betrag ist in den angewiesenen Flugpreisen nicht enthalten und muss zusätzlich entrichtet werden.
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